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   OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20   

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https://dejure.org/2020,34671
OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20 (https://dejure.org/2020,34671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2020 - 1 LA 2/20 (https://dejure.org/2020,34671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2020 - 1 LA 2/20 (https://dejure.org/2020,34671)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2005 - 2 LA 383/05

    Beiordnung eines Notanwaltes im Berufungszulassungsverfahren; Nachweis über eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Zwar hat der Kläger binnen der ihm hierfür von der Berichterstatterin eingeräumten Frist in der gebotenen Weise (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3) dargetan, dass er sich erfolglos um eine andere anwaltliche Vertretung im Berufungszulassungsverfahren bemüht hat.

    Ein Grund, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, kommt unter Einbeziehung der Aktenlage weder nach dem zur Begründung des Berufungszulassungsantrags am 18. Februar 2020 eingereichten Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten noch aufgrund des im Rahmen des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts erfolgten eigenen Vorbringens des Klägers, auch unter Berücksichtigung eines abgesenkten Maßstabs eines laienhaften Vortrags (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 4), ernsthaft in Betracht.

    Dies gilt auch, wenn man zu seinen Gunsten nur eine laienhafte Darstellung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO verlangt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 4).

    Für das Antragsverfahren nach § 78b ZPO bedarf es keiner Kostenentscheidung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 7; siehe wegen der Kostenfreiheit auch Jacoby, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 78b Rn. 26).

  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17

    Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung ist weiter, dass der Verfahrensbeteiligte nicht mittellos ist; denn anderenfalls wäre sein Antrag nach den Vorgaben des Prozesskostenhilferechts gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 6).

    Zwar hat der Kläger binnen der ihm hierfür von der Berichterstatterin eingeräumten Frist in der gebotenen Weise (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3) dargetan, dass er sich erfolglos um eine andere anwaltliche Vertretung im Berufungszulassungsverfahren bemüht hat.

    Die insoweit vom Prozessgericht vorzunehmende Prüfung ist nicht auf etwaiges Vorbringen des Klägers begrenzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 11 und 13).

    Mangels Erfolglosigkeit des Antrags des Klägers auf Bestellung eines Notanwalts besteht auch kein Anlass, ihm von Amts wegen Wiedereinsetzung in die abgelaufene Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12

    Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Prozessbevollmächtigte im Außenverhältnis zur Vertretung berechtigt und verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 4 AV 2.12 -, juris Rn. 9).

    Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§§ 152 Abs. 1 VwGO, 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG; § 78b Abs. 2 ZPO wird durch § 152 Abs. 1 VwGO verdrängt, vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 4 AV 2.12 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07

    Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Darüber hinaus war der von dem Kläger zu Protokoll erklärte Verzicht auf eine weitere mündliche Verhandlung für ihn unanfechtbar und unwiderruflich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008 - 4 C 8.07 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Eine einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründende Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.1.2020 - 5 PB 2.19 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 21.1.2019 - 6 B 120/18 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.01.2012 - 4 BN 32.11

    Wirksamkeit von vertraglichen Zusagen zur Aufstellung von einem Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Dieses hatte in Auslegung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgestellt, dass der Bürgermeister der betreffenden Klägerin den gerichtlichen Vergleich ungeachtet der Frage, ob er zuvor die Zustimmung der Gemeindevertretung hätte einholen müssen, im Außenverhältnis wirksam schließen konnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2012 - 4 BN 32.11 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Denn § 112 VwGO gilt nicht, wenn nach mündlicher Verhandlung aufgrund übereinstimmender Einverständniserklärungen der Beteiligten im schriftlichen Verfahren entschieden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.1989 - 4 CB 6.89 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 8).
  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Ein gerichtlicher Vergleich beendet das Verfahren unmittelbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1962 - V C 100.61 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19

    Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Eine einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründende Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.1.2020 - 5 PB 2.19 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 21.1.2019 - 6 B 120/18 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
    Kammerbeschl. v. 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16; v. 16.10.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19; v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97

    Örtliche Auswandsteuern - Zweitwohnungsteuer, Nutzung durch den Erben, Abgrenzung

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2019 - 1 LA 74/18

    Streit um die Untersagung der Nutzung einer Freifläche als Lagerplatz;

  • BVerwG, 26.03.2019 - 4 B 7.19

    Untauglichkeit einer vorinstanzlichen Streitwertentscheidung für eine

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